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Kostenfreie Besuche für Schulklassen

Allgemeines

Die Initiative „Kostenfreie Studienbesuche für Schulkassen“ gestattet unter bestimmten Voraussetzungen kostenfreie Besuche für Schulen und Bildungseinrichtungen. Dabei müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

Teilnahmeberechtigung

1. Die Initiative steht generell für Schülergruppen der Primar- oder Sekundarstufe sowie Schüler und Schülerinnen von Sonderschulen oder sonderpädagogischen Förderklassen zur

Verfügung.

2. Die Initiative steht nicht für die folgenden Gruppen und Organisationen zur Verfügung:
• Reise- und Busunternehmen,
• Organisationen, die Englisch als Fremdsprache unterrichten bzw. Sprachschulen,  
• Personen oder Unternehmen, die für das Organisieren von Aktivitäten, Veranstaltungen oder Führungen für Studiengruppen ein Honorar verlangen,
• Fachoberschulen, Hochschulen, Universitäten, außeruniversitäre Kurse, Volkshochschulen,
• Bildungsreisen, Sommerkurse, Sommerschulen und Vorlesungsreisen.

Bedingungen

3. Die Teilnahme an der Initiative „Kostenfreie Studienbesuche für Schulkassen“ unterliegt den folgenden Bedingungen:
3.1 Der Besuch muss mindestens 21 Tage im Voraus direkt bei der betreffenden Stätte gebucht und spätestens 24 Stunden vor dem Besuchstermin bestätigt werden. Bitte beachten Sie, dass Besuchsstätten gelegentlich zu Wartungs- und anderen Arbeiten geschlossen werden müssen. Besucher sollten sich im Voraus über die Öffnungszeiten einer Stätte informieren.
3.2 Der Besuch muss der Umsetzung des vom irischen Ministerium für Bildung und Wissenschaft gebilligten Lehrplans für Primar- bzw. Sekundar-, Berufs- und Kommunalschulen dienen.
3.3 Bei Schülern aus anderen EU-Ländern muss der Besuch der Umsetzung von relevanten Unterrichtsinhalten der Primar-/Sekundarstufe dienen, die im amtlichen Lehrplan der betreffenden Schule festgelegt sind. Zur Prüfung können offizielle Belege hierfür angefordert werden; der OPW-Besucherservice behält sich das Recht vor, den vollen Eintrittspreis zu verlangen, wenn diese Belege als unzureichend erachtet werden.
3.4 Es wird anerkannt, dass Besuche von Schüler/Schulen aus anderen Ländern häufig von einer professionellen Sprachschule oder einem kommerziellen Anbieter in Irland organisiert bzw. verwaltet werden. In diesem Fall ist der kommerzielle Anbieter berechtigt, von der Initiative Gebrauch zu machen; dies wird bei Buchungen usw. im Namen der betreffenden Schule anerkannt. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der kommerzielle Anbieter zwar eine kommerzielle Beziehung zur ausländischen Schule unterhalten und für seine Dienste ein Honorar verlangen darf, aber unter keinen Umständen berechtigt ist, der Schule den Besuch oder die Eintrittsgebühr für eine Besuchsstätte in Rechnung zu stellen. Wenn der OPW-Besucherservice darauf aufmerksam gemacht wird, dass derartige Zahlungen verlangt wurden, kann der betreffende Anbieter von einer zukünftigen Teilnahme an der Initiative ausgeschlossen werden.
3.5 Besuche im Rahmen der Initiative müssen während des Schuljahres stattfinden (außer bei ausländischen Schülern, deren Besuch direkt im Zusammenhang mit dem für sie geltenden Lehrplan steht, siehe auch Abschnitt 3.2 bis 3.4). Besuche von Gruppen außerhalb des akademischen Jahres gelten als private Besuche und werden zum vollen normalen Preis für Gruppen/Kinder in Rechnung gestellt.
3.6 Besonders zu Zeiten mit hohem Besucheraufkommen ist es ggf. nicht immer möglich, Schul-/Studiengruppen zu empfangen. Wir empfehlen Lehrkräften und Gruppenleitern daher dringend, einen Besuch in der Nebensaison zu planen, um ein hochqualitatives und angenehmes Besuchererlebnis zu gewährleisten. Die einzelnen Stätten beraten Sie gern hinsichtlich der besten Besuchszeiten.
3.7 Spezielle Bedürfnisse der Teilnehmer hinsichtlich Zugang für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder andere besondere Bedürfnisse sollten bei der Buchung angemeldet werden, damit die Mitarbeiter der Stätte Sie über die bestehenden Zugangsmöglichkeiten informieren können. In diesem Zusammenhang sei besonders darauf hingewiesen, dass es in vielen Fällen aufgrund der Natur zahlreicher historischer Stätten nicht immer möglich ist, Zugang für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zu gewährleisten. Es empfiehlt sich stets, im Voraus anzufragen, um Enttäuschungen zu vermeiden.
3.8 Alle Sonderwünsche im Zusammenhang mit Führungen in einer bestimmten Sprache müssen ebenfalls im Voraus bei der Buchung angemeldet werden. Die Mitarbeiter der Stätten können Sie über die Verfügbarkeit von Führungen in der gewünschten Sprache informieren. Obgleich alles unternommen wird, um der Anfrage nachzukommen, seien Lehrkräfte/Gruppenleiter und Organisatoren jedoch darauf hingewiesen, dass es nicht in jedem Fall möglich ist, den Wunsch nach irisch- oder fremdsprachigen Führungen zu erfüllen.
3.9 Es liegt in der Verantwortung der Lehrkraft/des Gruppenleiters, zu gewährleisten, dass die Besuchsstätte fristgerecht im Voraus sowohl über den geplanten Besuchstermin wie auch hinsichtlich möglicher zusätzlicher Bedürfnisse informiert worden ist, um sicherzustellen, dass die Stätte am gewünschten Termin für die Gruppe zugänglich ist und ein hochqualitativer Service bereitgestellt werden kann. Die Mitarbeiter der Stätte und der OPW-Besucherservice übernehmen keinerlei Verantwortung, wenn die Organisatoren der Reise es versäumt haben, diese Punkte im Voraus zu klären.
3.10 Die Lehrkraft/der Gruppenleiter erhält im Voraus eine schriftliche Bestätigung der Buchung. Dieses Dokument muss am Tag des Besuchs vorgelegt werden: Es berechtigt die darauf genannte Gruppe zu einer gemeinsamen Eintrittskarte, der ausschließlich für den genannten Tag/das genannte Datum gültig ist.
3.11 Bestimmte Stätten, die im Winter geschlossen sind oder eingeschränkte Öffnungszeiten haben, können auf Anfrage ggf. für spezifische Studienbesuche auch in dieser Zeit geöffnet werden. Der Zugang zu den Stätten hängt in diesem Fall von der Verfügbarkeit von Personal für Führungen sowie dem Urteil der Aufsicht führenden Person oder anderer relevanter OPW-Mitarbeiter zu den potenziellen Risiken wie Arbeiten an der Stätte und ungünstigen Witterungsbedingungen ab, die einen Besuch zu gefährlich oder nicht praktikabel machen könnten. In diesen Fällen ist die Entscheidung der Aufsicht führenden Person vor Ort endgültig.
3.12 Am Tag des Besuchs arbeitet eine namentlich genannte Lehrkraft/ein Gruppenführer mit dem Führungspersonal vor Ort zusammen und leitet alle notwenigen Informationen im Zusammenhang mit dem Besuch der Gruppe weiter.
3.13 Um ein sicheres Management von Schüler-/Studiengruppen zu gewährleisten, ist ein bestimmtes Verhältnis von kompetenten erwachsenen Aufsichtspersonen zu Schülern notwendig. Dieses Verhältnis wird vom Personal vor Ort festgelegt. Im Allgemeinen gilt ein Verhältnis von 20:1, in bestimmten Fällen jedoch, z. B. bei besonderen Gefahren an einer Stätte oder einer Gruppe, die aufgrund ihrer Zusammensetzung größere Aufmerksamkeit benötigt, ist ggf. eine größere Zahl von erwachsenen Aufsichtspersonen erforderlich. Für erwachsene Aufsichtspersonen ist der Eintritt im Rahmen des Studienbesuchs gemeinsam mit der Gruppe kostenfrei. Für überzählige Erwachsene, die die Gruppe auf dem Besuch begleiten möchten, gilt der normale Eintrittspreis für Schüler und Studenten.
In Zweifelsfällen hinsichtlich der Anwendbarkeit dieser Bestimmungen wenden Sie sich bitte telefonisch unter +353 1 647 6592 an den OPW-Besucherservice. Bei allen Anfragen ist die Entscheidung des OPW-Besucherservice endgültig.


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